Der Wald erfüllt vielfältige Funktionen. Er ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, schützt vor Naturgefahren, dient als lebensspendender Wasserspeicher, liefert wertvolles Bau- und Energieholz und wird als Naherholungsgebiet geschätzt. Damit der Wald in all diesen Dimensionen erhalten werden kann, liefert das Zuger Waldgesetz (eigentlich: das Einführungsgesetz zum eidgenössischen Waldgesetz, hier: das Zuger Waldgesetz) den gesetzlichen Rahmen.
Warum ein neues Waldgesetz?
Das bisher geltende Gesetz muss jedoch dringend modernisiert werden, um den Wald für die Zukunft fit zu machen. Seit es 1999 in Kraft getreten ist, wurde das Bundesrecht, auf das sich das Zuger Waldgesetz abstützt, in weiten Teilen geändert. Zudem sind in den letzten 25 Jahren neue Herausforderungen für das Ökosystem Wald aufgetreten, etwa durch den Klimawandel, durch invasive Schadorganismen und durch die zunehmende Nutzung des Waldes als Erholungs- und Freizeitraum. Die vorliegende Gesetzesrevision bringt das kantonale Waldgesetz wieder in Einklang mit dem geltenden Bundesrecht.