Das Zuger Waldgesetz bildet die moderne Grundlage für eine naturnahe Bewirtschaftung, Pflege und den Schutz des Waldes. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Waldeigentümern. Damit kann der Wald langfristig seine Funktionen als Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, als wichtiger Hort der Biodiversität, als Ressource für klimafreundlichen Bau- und Energierohstoff, als Speicher für sauberes Trinkwasser, als Schutzwald und als Naherholungsgebiet erfüllen. Das kommt der gesamten Gesellschaft zugute.
Was bringt das Gesetz der Bevölkerung?
Der Wald steht weiterhin allen Erholungssuchenden offen. Explizit sind auch Mountainbikefahrer auf Waldstrassen und den dafür vorgesehenen Wegen willkommen. Die explizite Bezeichnung von Bikestrecken, die im Wald befahren werden dürfen, entlastet die übrigen Wege, die auch zum Wandern dienen. Das schont Tiere und Pflanzen wie auch alle anderen Nutzer, die den Aufenthalt und die Bewegung im Wald schätzen.